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Praxis

Tarife & Kostenerstattung

Als FMH-Praxis können wir sowohl über die Grund– wie auch die Zusatzversicherung abrechnen.

Die komplementärmedizinischen Leistungen sind entsprechend den Statuten der jeweiligen Zusatzversicherung erstattungsfähig und können im Vorgespräch miteinander geklärt werden.

Der Stundenansatz innerhalb der Zusatzversicherung liegt bei 240 sFr.